In Deutschland gilt ein Grundstück als Baugrundstück, wenn es
- in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt ist. Die konkrete Bebaubarkeit richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) liegt und die Eigenart der näheren Umgebung eine Bebauung hergibt.