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Scheidung Immobilienbewertung

Scheiden tut weh – nicht nur emotional, sondern auch finanziell

Bei einer Trennung treffen viele Paare oftmals die falschen Entscheidungen in Bezug auf die gemeinsame Immobilie, mit dem Ergebnis, dass den ehemaligen Lebenspartnern im schlimmsten Fall Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen.

Wem gehört die Immobilie?

Die Frage ist einfach: Demjenigen, der im Grundbuch steht – in der Regel sind beide Ehepartner hälftig im Grundbuch eingetragen.

Wem gehören die Schulden?

Demjenigen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat – in der Regel unterzeichnen beide Ehegatten den Kreditvertrag, und zwar gesamtschuldnerisch. Zusätzlich zu dieser persönlichen Haftung haftet die Immobilie mit ihrem Eintrag im Grundbuch.

Was kann ein Sachverständiger für Sie tun?

Sie entscheiden sich gemeinsam, Ihre Immobilie zu veräußern – hier ist meist ein Kurzgutachten ausreichend, oder Sie benötigen den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Rahmen der Gütertrennung oder des Zugewinnausgleichs – hierbei wird ein vollwertiges Verkehrswertgutachten benötigt.

Bei einer Scheidung ist eine sachverständige Einwertung Ihrer Immobilie von Nöten, damit der Wert der streitgegenständlichen Liegenschaft festgesetzt wird.

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da:

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