Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB
Das Hauptangebot unseres Services ist die Wertermittlung von Immobilien bzw. bebauten und unbebauten Grundstücken. Wir erstellen Verkehrswertgutachten im Ostalbkreis, Mittelfranken, Landkreis Schwäbisch Hall, Donau-Ries und in der Metropolregion Nürnberg.
Bewertungen und Wertermittlungen privater Immobilien, Firmengrundstücke sowie Gewerbeimmobilien gehören ebenso zu unserem Portfolio wie eine vollumfängliche Beratung – haben Sie Fragen zur Wertermittlung, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zur Bewertung von Wohnrechten, Erbbaurechten, Nießbrauch oder Mietwertgutachten? – Auch in diesen Fragen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Durch mein Studium zum Diplom – Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, ist die gesetzliche Grundlage meines Angebots der Immobilienbewertung die „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken“ (ImmoWertV), sowie der Richtlinien zur „Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) von Grundstücken“ (Wertermittlungsrichtlinien 2006, WertR 2006) (§194 Baugesetzbuch BauGB).
In dessen Sinne erstelle ich Ihnen eine gesetzlich normierte Verkehrswertermittlung Ihrer Immobile oder Ihres Grundstückes. Sprechen Sie uns an!